Alexander Hundeshagen

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    Verleumdung

    Als Verleumdung bezeichnet man die bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen gegenüber Dritten. Aufgrund der Dynamik und Anonymität im Internet sind auch immer mehr Unternehmen von verleumderischen Äußerungen betroffen. Unwahre, negative Bewertungen oder Lügen über einen Arbeitgeber können weitreichende Folgen für die Reputation eines Betriebes nach sich ziehen. Doch das Netz ist kein rechtsfreier Raum, deswegen müssen Betriebe und Organisationen verleumderische Aussagen keineswegs tatenlos hinnehmen, sondern können aktiv dagegen vorgehen.

    Definition Verleumdung

    Bei der Verleumdung handelt es um einen Straftatbestand, der im § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Von einer Verleumdung spricht man, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt und sie verbreitet, obwohl die agierende Person weiß, dass die aufgestellte Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.  

    Dies grenzt die Verleumdung zum Beispiel von der üblen Nachrede ab. Für viele Menschen ist es jedoch schwer, die verschiedenen Ausprägungen zu unterscheiden und einzuschätzen, gegen welche Form der Diffamierung oder Beleidigung es sich lohnt, im schlimmsten Fall auch juristisch vorzugehen.

    Unterscheidung Verleumdung und üble Nachrede

    Grundsätzlich sollte zunächst zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung unterschieden werden. In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit, deswegen darf jede Person eine persönliche Beurteilung äußern. In diesem Fall kann nicht zwischen wahr oder falsch unterschieden werden. Anders sieht es bei einer Tatsachenbehauptung aus. Diese kann immer auf den Wahrheitsgehalt überprüft werden und ist entweder wahr oder eben falsch. Die Grenzen sind dabei jedoch oft fließend.

    So handelt es sich sowohl bei der üblen Nachrede als auch bei der Verleumdung um eine nicht beweisbare Tatsachenbehauptung über eine dritte Person, die das Ziel verfolgt, die kommentierte Person öffentlich herabzuwürdigen.

    Der Unterschied zwischen beiden: Die Verleumdung geschieht im klaren Bewusstsein darüber, dass eine Aussage nicht den Tatsachen entspricht. Bei der üblen Nachrede hingegen glaubt der Verursacher, dass die gemachte Behauptung wahr ist. Entsprechend unterschiedlich fällt auch das Strafmaß aus, das im Strafgesetzbuch geregelt ist.

    Welche Strafe droht bei einer Verleumdung?

    Bei einer Verhandlung und rechtskräftigen Verurteilung einer Verleumdung vor Gericht kann es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen. Geschieht die Verleumdung in der Öffentlichkeit und/oder durch schriftliche Verbreitung können laut StGB sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen.

    Die Begriffe Rufmord und Fake-News sind aktuell keine juristischen Tatbestände, sondern werden vor allem umgangssprachlich verwendet. In vielen Fällen liegt diesen Handlungen aber eine üble Nachrede oder eine Verleumdung zugrunde.

    Vorgehen bei einer Verleumdung im Internet

    Online ist die Hemmschwelle für Verleumdungen aufgrund der Anonymität besonders gering. Zudem besteht im Internet immer die Gefahr, dass sich aus einer Verleumdung ein umfassender Shitstorm entwickelt. Aus diesem Grund sollten Unternehmen zielführend und konsequent auf verleumderische Äußerungen reagieren. Im besten Fall legen Betriebe vorher Maßnahmen zur Krisenintervention fest, damit Mitarbeitende sofort wissen, was zu tun ist.

    Schnelligkeit zahlt sich bei diffamierenden Äußerungen aus. Reagiert ein Unternehmen umgehend auf eine negative Information oder Behauptung signalisiert es anderen Usern, dass es alle Kanäle überprüft und Kritik ernst nimmt. Dies beugt Trittbrettfahrern vor.

    Betroffene Unternehmen sollten in jedem Fall Beweise sichern und umgehend folgende Fragen klären:

    • Wer ist der Täter?
    • Auf welchen Kanälen erfolgt die Verleumdung?
    • Was sind die Ziele der Verleumdung?
    • Verstoßen die Behauptungen gegen die Richtlinien des Kanals oder Portals?

    Im Anschluss ist es ratsam, zunächst den Kontakt zum Täter herzustellen und zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ist dies nicht erfolgreich und liegen Verstöße gegen die Regeln des Kanals vor, kann der Betreiber des Portals informiert werden. Dieser ist nun in der Pflicht, die Behauptung zu überprüfen und sie bei einem Verstoß zu entfernen.

    Führt das zivilrechtliche Vorgehen nicht zum Erfolg, kann ein Unternehmen auch strafrechtlich gegen den Verursacher oder das Portal vorgehen. In diesem Fall muss ein schriftlicher Strafantrag gestellt werden. Die Verleumdungsklage sollte so viele Informationen wie möglich enthalten sowie klar und verständlich formuliert sein.

    Reputationsmanagement als Prävention gegen Verleumdung

    Den besten Schutz gegen Verleumdung im Internet bietet ein umfassendes Online-Reputationsmanagement. Dieses umfasst weitreichende Maßnahmen des Monitorings und den aktiven Aufbau einer positiven Reputation.

    Unternehmen, die über ein authentisches, positives Image verfügen, sind weniger anfällig für Verleumdungen. Negative Informationen fallen deutlich weniger ins Gewicht und werden durch positiven Content entkräftet.

    Über den Autor
    Alexander Hundeshagen
    Alexander Hundeshagen ist Geschäftsführer der reputativ GmbH. Mit der Marke reputativ®, die auf Reputationsmanagement und Omnichannel-PR spezialisiert ist, engagiert sich das Unternehmen für die Steigerung und den Erhalt des guten Rufes und fördert das positive Bild ihrer Kunden.

     

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